Bundestag beschließt Abschöpfung von Erlösen aus Solaranlagen

Mitte Dezember 2022 beschloss der Bundestag, dass alle Betreiber von Photovoltaikanlagen 90 Prozent ihrer Mehreinnahmen, die sie über die bisherigen Gewinne erzielen, abliefern müssen. Betroffen sind ausschließlich Anlagen ab einer Leistung von einem Megawatt, allerdings unabhängig davon, ob es sich um Freiflächen- oder Dachanlagen handelt. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 01. Dezember 2022. 

Ziel des Beschlusses ist es, durch das Abschöpfen der höheren Erlöse aus Ökostromanlagen, die Subventionen der Strom- und Gaspreise für Endverbraucher und damit auch fossiler Brennstoffe zu finanzieren.

 

Die neue Regelung soll sich zunächst auf den Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zum 1. Juli 2023 beziehen. In dieser Zeit soll auch geprüft werden, ob eine Verlängerung der Gewinnabschöpfung notwendig ist. Sollte dies der Fall sein, ist der Zeitraum jedoch gesetzlich auf den 30. April 2024 begrenzt.

Erzeugungsdaten und Übergewinne melden

Die Anlagenbetreiber sind dazu verpflichtet, ihre Erzeugungsdaten spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums an ihren zuständigen Übertragungsnetzbetreiber zu melden. Dazu müssen die Betreiber die Übergewinne jedoch selbst berechnen und übermitteln. Wird dies nicht beachtet, drohen Strafen von bis zu fünf Millionen und zusätzlich die dreifache Höhe der Mehrerlöse.