Das sollten Sie bei einem Sturmschaden an der Photovoltaikanlage tun

Wind und Sturm können Photovoltaikanlagen beschädigen, dabei muss nicht immer die komplette Photovoltaikanlage vom Dach gefegt werden. Auch umgestürzte Bäume oder durch die Luft fliegende Gegenstände können erhebliche Schäden an PV-Anlagen und Photovoltaikmodulen hinterlassen.

 

Das sollten Sie nach einem Sturm tun:

 

1. Sichtprüfung

Prüfen Sie nach dem Sturm, ob herumfliegende Teile oder umgestürzte Bäume die PV-Anlage gestreift oder beschädigt haben. Es kommt immer wieder vor, dass abgebrochene Äste auf die Photovoltaikanlage aufschlagen.

Betreiber sollten daher nach einem Sturm aus sicherer Entfernung prüfen, ob es zu Glasbruch an PV-Modulen gekommen ist oder ob Steine, Äste oder andere Gegenstände Kratzer auf dem Glas hinterlassen haben. Diese Kratzer können Hinweise auf tiefer liegende Schäden wie Mikrorisse oder Zellbruch sein und zu Ertragsverlusten führen. Außerdem sollten Betreiber optisch prüfen, ob sich durch den Sturm Klemmen der Module gelockert und Solarmodule verschoben haben.

 

2. Schadensaufnahme

Da es sich bei der Photovoltaikanlage um ein elektrisches System handelt, sollte die Prüfung der Anlage auch nur durch einen Profi, z.B. einen erfahrenen Servicetechniker oder Gutachter, durchgeführt werden.

Diese sollten alle sichtbar defekten (Glasbruch) oder zerkratzten Module dokumentieren. Weiterhin sollte die „Flugschneise“ von Ästen oder anderen Gegenständen geprüft werden. Es sollte eine genaue Kontrolle der Solarmodule entlang der Flugschneise geben. Womöglich treten noch weitere defekte oder zerkratzte Module zum Vorschein. Ist ein Verdacht auf Mikrorisse oder Zellbruch vorhanden, kann eine Stringmessung oder Elektrolumineszenz-Aufnahme der einzelnen Module weitere Indizien für eine evtl. Beschädigung liefern.

Ebenfalls sollten die Unterkonstruktion und die Modulklemmen auf einen ordnungsgemäßen Sitz kontrolliert werden. Bei auf dem Dach aufgeständerten Photovoltaikanlagen sollte ebenfalls kontrolliert werden, ob die Ballastierung sich noch an der vorgesehenen Position befindet.

 

3. Schaden bei der Versicherung melden

Normalerweise sind Photovoltaikanlagen mit einer speziellen Photovoltaik-Elektronik-Police abgesichert. Diese Versicherung schützt Betreiber vor Gefahren von außen, wie Sturm und Hagel.

Sofern ein Schaden an der PV-Anlage vorliegt, führen Sie die Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung oder Ihrem Makler so schnell wie möglich durch. Die entsprechende Frist, innerhalb der Sie Schäden melden müssen, finden Sie in Ihrem Vertrag. Normalerweise haben Sie zwischen drei und sieben Tagen Zeit.

​​Wichtige Angaben sind unter anderem der Name des Geschädigten, die Versicherungsnummer, Zeitpunkt und - Ort des Schadens sowie eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs.

Fotos, ein Schadensbericht inkl. defekter Teile und Schadenshöhe von einem Elektriker oder Gutachter sind ebenfalls gut, sofern bereits vorhanden.

Sollte Ihre Photovoltaikanlage einen Sturmschaden aufweisen und es müssen Solarmodule ausgetauscht werden, können Sie passende Ersatzmodule auf dem Online-Marktplatz von SecondSol finden.