Erste Hilfe bei Insolvenz des Solarteurs

Firmenpleite während des Baus der Photovoltaikanlage – wie geht es weiter?

Die schlimmsten Träume eines Bauherren werden wahr, das Installationsunternehmen der Photovoltaikanlage steht kurz vor der Pleite oder hat bereits Insolvenz angemeldet. Wie geht es bei einer Firmeninsolvenz mit dem Bau der PV-Anlage weiter? Was passiert mit dem Geld, das für die Photovoltaikanlage investiert wurde? Wann sollten zukünftige Anlagenbetreiber hellhörig werden und schnell reagieren?

 

Reagieren Sie schnellstmöglich

Sobald es Anzeichen für eine (mögliche) Insolvenz gibt, sollten Sie sofort reagieren und sich dringend Unterstützung von einem Fachanwalt holen. Es gibt hier spezielle Rechtsanwälte, die sich auf erneuerbare Energien und/oder Bau- und Architektenrecht spezialisiert haben. So sichern Sie Ihre Rechte ab und bleiben handlungsfähig.

 

Erste Hilfe bei Anzeichen einer Insolvenz

Im Internet werden Insolvenzen z.B. auf Webseiten wie www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Dort können sich Bauherren informieren, ob das Installationsunternehmen bereits einen Insolvenzantrag gestellt hat. Wenn der Bau ruht und nichts mehr geht, sollten auf keinen Fall weitere Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen an der Photovoltaik-Anlage erbracht werden. Zukünftige Eigentümer sollten stattdessen den Baufortschritt bzw. den Stand der Installation kritisch prüfen. Wichtig dabei sind die Leistungen, die durch die Installation des Solarteuers bereits in das Eigentum des Bauherrn übergegangen sind.

Wenn sich der Verdacht auf eine Insolvenz des Installationsunternehmens verstärkt, sollten Bauherren prüfen, ob der Photovoltaik-Werkvertrag noch vor der Insolvenzeröffnung gekündigt werden kann. Sobald der Insolvenzverwalter das Insolvenzverfahren eröffnet hat, kann dieser entscheiden, ob er den Vertrag weiter erfüllt oder nicht. Sollte dies bereits der Fall sein, kann der Insolvenzverwalter entscheiden, ob und wie lange der Bau der PV-Anlage stillsteht. Das kann im schlimmsten Fall sogar mehrere Monate dauern. Ein möglicher Kündigungsgrund ist in der Regel das Einstellen der Installationstätigkeit des Solarteurs, sowie der Verzug des Solarteuers mit seiner Leistungserbringung. Es besteht aber auch immer die Möglichkeit, dass Sie die Installation der Photovoltaikanlage gemeinsam mit Ihrem Solarteur fortführen und eine Insolvenz vermeiden. Sie sollten sich aber auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen, bevor Sie einen Vertrag kündigen und formale Fehler machen bzw. weitere Risiken eingehen.

 

Warnzeichen für Probleme beim Solarunternehmen

  • Es kommt zu (wiederholten) Baustopps und Verzögerungen an der PV-Anlage.
  • Der Solarteur bittet um einen Vorschuss der nächsten Abschlagszahlung oder verlangt überhöhte Zahlungen.
  • Subunternehmer des Photovoltaik-Unternehmens beklagen sich, dass Sie keine Zahlungen erhalten haben.
  • Es wird kein Material (wie Module, Wechselrichter und Speicher) auf die Baustelle geliefert oder bereits geliefertes Material wird vom Installationsunternehmen wieder abgeholt.
  • Das Solarunternehmen ist plötzlich nicht mehr oder nur noch schwer erreichbar.
  • Die Subunternehmer des Photovoltaik-Unternehmens bieten dem Eigentümer an, die Arbeit fortzuführen, wenn diese ihn direkt bezahlen.

 

Die Insolvenz ist angemeldet. Was nun?

Sie sollten die Zahlung stoppen 

Wenn beim Installateur das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, sollten Bauherren sofort sämtliche Zahlungen an diesen einstellen. Glück dem, der vor Installationsbeginn einen Zahlungsplan mit Abschlägen gemäß Leistungsfortschritt vereinbart hat. Schlecht für die, die einen großen Anteil an Vorkasse geleistet haben, denn Überzahlungen sind meistens verloren. Bauherren, die von einer Insolvenz betroffen sind, sollten sich keine großen Hoffnungen auf eventuelle Rückzahlungen machen. Erfahrungsgemäß bekommen Gläubiger bei einer Firmeninsolvenz nur etwa sechs Prozent ihrer Forderungen zurück.

 

Der Insolvenzverwalter hat die Wahl 

Im Fall einer Insolvenz ist nicht mehr der Solarteur, sondern der Insolvenzverwalter der Ansprechpartner des Eigentümers. Er hat ab jetzt die Wahl, ob der Bau der Photovoltaikanlage vertragsgemäß fertiggestellt oder die Installation gestoppt wird. In den meisten Fällen lehnt der Insolvenzverwalter aber die Erfüllung des Vertrages und somit die Fertigstellung der Anlage ab. Weiterhin wäre es fraglich, ob die Gewährleistung der Photovoltaikanlage im Falle der Vertragserfüllung tatsächlich gesichert wäre. Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet, kann es sogar sein, dass vor der Insolvenz mit dem Solarteur getroffene Abreden unwirksam oder anfechtbar sind. Im schlimmsten Fall besteht sogar die Gefahr, dass Sie doppelt zahlen müssen.

Zunächst verschafft sich der Insolvenzverwalter jedoch einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse des zahlungsunfähigen Unternehmens. Je nach Größe der Insolvenz kann diese Prüfung zwischen drei und zehn Monaten dauern. Hier arbeitet die Zeit gegen die Bauherren, denn je länger die Baustelle still liegt, desto größer wird der Schaden. Man sollte in jedem Fall mit einem Sachverständigen den Stand der Baustelle zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung detailliert und gründlich dokumentieren.

Wenn Sie von einer Insolvenz betroffen sind, sollten Sie mit einem speziellen Rechtsanwalt, der sich auf erneuerbare Energien und/oder Bau- und Architektenrecht spezialisiert hat, nach einem Ausweg aus der Situation suchen. Als Bauherr können Sie dem Insolvenzverwalter eine angemessene Frist zur Ausübung seines Wahlrechts setzen und eine außerordentliche Kündigung in Betracht ziehen. Bevor der Insolvenzverwalter jedoch sein Wahlrecht ausgeübt hat, ist für Sie jedoch eine Kündigung in der Regel nicht möglich und die Fertigstellung der Photovoltaikanlage muss warten. Bevor Sie kündigen, sollte die Kündigung von einem Anwalt gründlich gepr£üft werden, da Sie andernfalls Gefahr laufen, bei einer  unberechtigten Kündigung und gleichzeitigen Beauftragung eines neuen PV-Installateurs doppelt zu zahlen.

 

Außerordentliche Kündigung Ihres Auftrages

Wenn Sie den Vertrag zum Bau Ihrer Photovoltaikanlage außerordentlich kündigen wollen, bedarf dies einer nachhaltigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten. Wenn Sie eine außerordentliche Kündigung aussprechen, ohne dass ein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt, wird Ihre Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgedeutet. Dies kann für Sie finanzielle Risiken nach sich ziehen. Daher sollten Eigentümer eine Kündigung nur nach juristischer Beratung aussprechen. Weiterhin sollte ein neues PV-Unternehmen erst beauftragt werden, wenn die vertragliche Situation mit dem zahlungsunfähigen Solarteur geklärt ist.